Warum eine Genossenschaft?

Vorteile einer Genossenschaft
  • „Die eG ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet.

  • Die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft kann sich dabei auf wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Ziele richten.

  • Mitglieder einer eG sind in der Regel auch die Kunden bzw. Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens.

  • Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung.
    Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.

  • Die eG bietet somit hohen Schutz vor Spekulationen.

  • Die eG ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.

  • Zur Gründung einer eG sind bereits drei Personen ausreichend.

  • Die eG hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der eG sein. Kleine Genossenschaften bis zu 20 Mitglieder können auf einen Aufsichtsrat verzichten.

  • Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritt von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich.

  • Mitglieder einer eG können natürliche und juristische Personen werden.

  • Mitglieder einer eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird.

  • Mitglieder einer eG haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die eG. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachhaftung.

  • Die eG ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie verfügt aber mit der genossenschaftlichen Rückvergütung über ein exklusives Steuersparmodell.

  • Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren eGs den Jahresabschluss prüft.

  • Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband
    die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.“
Quelle: Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.
Bedingungen

In der Satzung sind folgende Regelungen getroffen worden. Mitglied können werden :

  • Natürliche Personen
  • Jede Bürgerin und jeder Bürger hat nach der Eintragung ins Genossenschaftsregister die Möglichkeit, Mitglied der BEH Bürgerenergie Hemmerden e.G. zu werden.

Darüber hinaus:

  • Personengesellschaften

Beitrittsberechtigt sind damit folgende Unternehmen:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechtes GbR
  • Kommanditgesellschaft KG,
  • Offene Handelsgesellschaft OHG,
  • GmbH & Co. OHG
  • GmbH & Co. KG.
  • Partnerschaftsgesellschaft PartG
  • Stille Gesellschaft.
  • Juristische Personen des privaten Rechtes
    • Vereine e.V.
    • Aktiengesellschaften AG
    • Kommanditgesellschaften auf Aktien KGaA
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung GmbH einschließlich der Unternehmergesellschaft UG
    • eingetragene Genossenschaften eG
    • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG
    • Europäische Gesellschaft (auch Europäische Aktiengesellschaft genannt)

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechtes wie
    • Handwerkskammer,
    • Industrie- und Handelskammern,
    • Hochschulen,
    • Sparkassen.
  1. Durch das Ausfüllen des Mitgliedsantrags. Bis zur Eintragung der BEH Bürgerenergie Hemmerden eG in das Genossenschaftsregister bleibt dies eine Absichtserklärung.
  2. Durch Einzahlung der Mindestbeteiligung von 500 € auf das Konto der BEH Bürgerenergie Hemmerden eG bei der Volksbank Erft eG.
  • Sie wohnen in Hemmerden oder im Umkreis von max. 50km.
  • Ihr Interesse gilt den Erneuerbaren Energien und deren Umsetzung.
  • Der Übernahme oder Eigenfinanzierung mind. eines Genossenschaftsanteils im Wert von 500 Euro stimmen Sie zu.
  • Sie verpflichten sich, den Betrag für Ihren Genossenschaftsanteil an die BEH Bürgerenergie Hemmerden eG zu überweisen.

Unter anderem:

  • Teilhabe an den Dienstleistungen der BEH Bürgerenergie Hemmerden eG,
  • Teilnahme an der Generalversammlung (§§ 20-27) und ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen,
    • Jedes Mitglied in der Generalversammlung hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile
    • Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresüberschusses oder ggf. Deckung des Jahresfehlbetrages
    • Festsetzung eines Eintrittsgeldes für diejenigen, die nach der Gründungsphase Mitglied werden wollen.
  • Am Jahresgewinn und sonstigen Ausschüttungen teilzuhaben (Entscheidung der Verwendung ist der Generalversammlung vorbehalten).
  • Beachtung der Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes.
  • Die Einzahlung des Geschäftsanteils und ggf. weiterer Geschäftsanteile zu leisten.

Allen Gründerinnen und Gründern war und ist bewusst, dass es einer mehrjährigen Anlaufzeit bedarf, um dies alles zu erreichen. Es ist unter anderem abhängig von:

  • der Dauer der notwendigen Genehmigungsverfahren,
  • der Verfügbarkeit von Komponenten,
  • der Höhe des für die jeweiligen Projekte notwendigen Eigenkapitals.